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Baugrundstück in Altenburg – ruhige Wohnlage nahe Horn im Waldviertel

Datum: 28.04.2026
Objekttyp
Grundstücke

Eckdaten

  • Immobilien-ID:7530/5223

Beschreibung

Das Grundstück ist derzeit unbebaut und bietet damit die Möglichkeit, ein Eigenheim ganz nach den eigenen Vorstellungen zu errichten. Die wesentlichen Versorgungsleitungen – Strom, Wasser und Kanal – liegen bereits an der Grundstücksgrenze an, ein Kanalanschluss ist zudem direkt auf dem Grundstück vorhanden. Die Gemeinde Altenburg schreibt Kanal­einmündungs- und Benützungsgebühren erst nach Fertigstellung des Wohnhauses vor – zu diesem Zeitpunkt also noch kein Thema.

Das Grundstück ist derzeit noch nicht aufgeschlossen; die Aufschließungsgebühr wird im Zuge der Baureifmachung fällig und ist mit der Gemeinde abzustimmen.

Die Widmung Bauland Agrar (BA) ermöglicht die Errichtung eines Einfamilienhauses und ist damit ideal auf die Bedürfnisse von Privatpersonen zugeschnitten, die ein ruhiges Wohngrundstück im ländlichen Umfeld suchen.

Der Bewuchs auf dem Grundstück ist derzeit noch kräftig ausgeprägt – eine gute Gelegenheit, das Gelände im Zuge der Bauvorbereitungen nach eigenen Wünschen zu gestalten.

 

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Unsere Angaben basieren auf den Informationen des Eigentümers; Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

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„Bei den vorliegenden Informationen handelt es sich nicht um eine Europäische Standardinformation für Kredite (ESIS Merkblatt) gemäß § 8 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) und auch um kein verbindliches Angebot im Sinne des §12 HIKrG. Bitte berücksichtigen Sie, dass dieses Finanzierungsbeispiel eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann und die angeführten Konditionen änderbar sind. Der Zinssatz und die monatliche Rate sind bonitätsabhängig und können erst nach eingehender Prüfung durch das Kreditinstitut festgelegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Höhe der Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit noch nicht im Detail bekannt. Sofern sonstige Kosten anfallen, die der Antragsteller im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu tragen hat, erhöht sich der effektive Jahreszinssatz.“

Errechnete Kreditrate bei einem angenommener Sollzinssatz von 3,5 bis 4% p.a. über die gesamte Laufzeit; Rückzahlung in monatlichen Pauschalraten. Kaufnebenkosten in Höhe von 10,2% (3,5% Grunderwerbssteuer, 1,1% Eintragungsgebühr, 2,0% Treuhänder, 3,6% Immobilienmakler), sowie Finanzierungsnebenkosten in Höhe von 5% (3% Bearbeitungsgebühren, 1,44% Pfandrechteintragung, 0,56% sonstige Kosten (z.B. Schätzgebühr etc.) vom Auszahlungsbetrag berücksichtigt. Die Berechnung stellt einen unverbindlichen Richtwert dar und ist von den angegebenen Daten abhängig. Bei den vorliegenden Informationen handelt es sich nicht um eine Europäische Standardinformation für Kredite (ESIS-Merkblatt) gemäß § 8 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) und auch um kein verbindliches Angebot im Sinne des §12 HIKrG. Bitte berücksichtigen Sie, dass dieses Finanzierungsbeispiel eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann und die angeführten Konditionen änderbar sind. Der Zinssatz und die monatliche Rate sind bonitätsabhängig und können erst nach eingehender Prüfung durch das Kreditinstitut festgelegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Höhe der Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit noch nicht im Detail bekannt. Sofern sonstige Kosten anfallen, die der Antragsteller im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu tragen hat, erhöht sich der effektive Jahreszinssatz.

Christian Fröschl

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