Allgemeine Geschäftsbedingungen
FiFu24 Immobilien GmbH
(01.10.2023)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage jedes zwischen der FiFu24 Immobilien GmbH, FN 613910 i, Wiedner Gürtel 9-13/Turm24/19OG, 1100 Wien, im Weiteren „Immofuchs oder FiFu24“ und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages über die Vermittlung von Immobilien in Form eines Alleinvermittlungsauftrages gem. §14 Maklergesetz oder in Forme eines schlichten Vermittlungsauftrags.
1. Dauer des Vermittlungsauftrages
Der Alleinvermittlungsauftrag wird auf die im Vermittlungsauftrag vereinbarte Dauer abgeschlossen. Er geht nach Ablauf der vereinbarten Dauer in einen jederzeit kündbaren allgemeinen Vermittlungsauftrag über.
2. Vermittlungsvergütung
Der Auftraggeber ist zur Bezahlung der vereinbarten Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer im Falle der Verdienstlichkeit von IMMOFUCHS(FiFu24) Immobilien verpflichtet. Eine Verdienstlichkeit liegt jedenfalls vor, wenn der Kunde mit dem von IMMOFUCHS (FiFu24) namhaft gemachten Interessenten das vermittelte Rechtsgeschäft abschließt. Eine Verdienstlichkeit liegt auch in Fällen vor, in denen IMMOFUCHS (FIU24) in anderer Weise als durch Namhaftmachung (z.B.: durch vermittelnde Tätigkeit, Besichtigungen, Verhandlungsgespräche, ...) verdienstlich tätig geworden ist und zum Abschluss des vermittelten Rechtsgeschäfts beigetragen hat. Bei der Berechnung der geschuldeten Provision sind übernommene Geldlasten in Höhe der Last und sonstige als Gegenleistung eingeräumte oder übernommene dingliche Belastungen (wie etwa Wohnungsgebrauchs- oder Fruchtgenussrechte) in Höhe deren Werts zum Kaufpreis hinzuzurechnen. Eine Verdienstlichkeit liegt auch dann vor, wenn vom Auftraggeber ein dem vermittelten Geschäft gleichwertiges Rechtsgeschäft (z.B.: Miete statt Kauf, Teilkauf) abgeschlossen wird. IMMOFUCHS (FiFu24) und Auftraggeber sind verpflichtet, einander die erforderlichen Informationen zu erteilen. Der Auftraggeber hat IMMOFUCHS (FiFu24) während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags von einer Änderung der Verkaufsabsicht oder einem Privatverkauf unverzüglich zu informieren. Der Auftraggeber ist während der Dauer eines Alleinvermittlungsauftrags verpflichtet, jene Personen zu nennen, die sich direkt an ihn wenden haben.
3. Besondere Provisionsvereinbarung gem. §15 Maklergesetz
Auch bei fehlendem Vermittlungserfolg gebührt IMMOFUCHS die vereinbarte Vermittlungsprovision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer gemäß § 15 Maklergesetz in folgenden Fällen: a. Wenn das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt. b. Wenn mit dem vom Makler vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; c. Wenn das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat. d. Wenn das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Eine solche Leistung gebührt IMMOFUCHS (FiFu24) während der Dauer eines Alleinvermittlungsauftrags auch in folgenden Fällen: a. Wenn der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird. b. Wenn das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist. c. Wenn das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags auf andere Art als durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber leistet dafür Gewähr, dass die der IMMOFUCHS (FiFu24) für das zu vermittelnde Objekt genannten Informationen richtig sowie vollständig sind und das Objekt mit Ausnahme der ausdrücklich genannten Lasten frei von außerbücherlichen Lasten ist. Der Auftraggeber hat IMMOFUCHS (FiFu24) mitzuteilen, falls das Objekt widmungswidrig oder bewilligungswidrig errichtet wurde oder das Objekt betreffende Behördenverfahren laufen. Er haftet zudem dafür, dass eine Lastenfreistellung des Objekts erreicht werden kann. IMMOFUCHS (FiFu24) ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber erteilten Informationen über einen reinen Plausibilitätscheck hinaus zu prüfen oder selbst bei Dritten (Behörden, Grundbuch,…) Informationen einzuholen.
5. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und IMMOFUCHS (FiFu24 Immobilien GmbH) wird in allen gesetzlich zulässigen Fällen die Zuständigkeit des für 1010 Wien sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.
6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.
7. Provisionsverzicht
Ein Provisionsverzicht kann zwischen IMMOFUCHS (FiFu24) und dem Auftraggeber ausschließlich schriftlich vereinbart werden.
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