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Wohnen mit Weitblick – Sechterberg 85, Feldkirchen an der Donau

Datum: 13.09.2025
Objekttyp
Grundstücke

Eckdaten

  • Immobilien-ID:343

Beschreibung

WOHNEN MIT WEITBLICK – SECHTERBERG 85, FELDKIRCHEN AN DER DONAU

Am Sechterberg eröffnet sich ein Platz, an dem Architektur und Landschaft ineinanderfließen. Die Liegenschaft überzeugt durch ihre Hanglage nicht nur durch ihre unverbaubare Aussicht über das Donautal, sondern auch durch ihre außergewöhnliche Ruhe und die unmittelbare Nähe zu vielfältigen Freizeitmöglichkeiten – von Radwegen entlang der Donau bis zu den Badeseen Feldkirchens.

Auf dem Grundstück wurde bereits eine durchdachte Planung für ein Einfamilienhaus entwickelt und baubehördlich bewilligt. Damit verbinden sich Vision und Realität: ein Ort, an dem Sie ohne Umwege mit dem Bauen beginnen können. Selbstverständlich besteht kein Bauzwang, Sie können also ganz in Ruhe Ihren individuellen Wohntraum planen.

Die Topografie des Grundstücks – eingebettet in grüne Hänge, mit freiem Blick nach Süden – schafft eine Atmosphäre der Weite und Gelassenheit. Hier entstehen Räume, die nicht nur Schutz geben, sondern auch inspirieren.

Feldkirchen an der Donau vereint das Beste aus zwei Welten: die Nähe zur Stadt Linz und gleichzeitig ein naturnahes Umfeld, das zum Durchatmen einlädt. Ob Sport, Erholung oder einfach das stille Genießen der Landschaft – dieser Platz hält, was er verspricht.

Sechterberg 85 – ein Grundstück für Menschen, die Architektur als Ausdruck ihrer Lebenshaltung verstehen.

 

PS: Zusätzlich gut zu wissen:

Das derzeit bestehende Grundstück mit derzeit ca. 1.093m² wird neu vermessen und in zwei Bauparzellen mit Größen von ca. 510m² und ca. 583m² geteilt. Der Preis für die kleinere Parzelle beträgt € 85.000,--, der Preis für die größere Parzelle € 99.000,--

* Die gültige Bebauungsbestimmung ist die Oö Bauordnung 1994. Es gibt keinen Bebauungsplan und keinen Bauzwang.
* Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, dass ein gewisser Abstand zum Wald eingehalten werden muss. Das liegt im eigenen Ermessen. Grundsätzlich sind die Abstandsbestimmung lt. der Oö. BauO 1994 und BauTG 2013 einzuhalten.
* Die Teilung des Grundstückes für 2 kleine Einfamilienhäuser ist laut Gemeinde grundsätzlich möglich. Bzgl. der Kanal- und Wasseranschlussmöglichkeiten wird es für beide Teilgrundstücke eine gemeinsame Leitungsführung geben müssen (Dienstbarkeit / Leitungsrecht).
* Verkehrsflächenbeitrag wurde in der Höhe von 3.190,86 € bereits im März 2025 entrichtet.
* Kanalanschlußgebühren: Aufschließungsbeiträge wurden mit insgesamt 1.584,80 € entrichtet
* Wasseranschlußgebühren: Aufschließungsbeiträge wurden mit insgesamt 797,90 € entrichtet

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„Bei den vorliegenden Informationen handelt es sich nicht um eine Europäische Standardinformation für Kredite (ESIS Merkblatt) gemäß § 8 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) und auch um kein verbindliches Angebot im Sinne des §12 HIKrG. Bitte berücksichtigen Sie, dass dieses Finanzierungsbeispiel eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann und die angeführten Konditionen änderbar sind. Der Zinssatz und die monatliche Rate sind bonitätsabhängig und können erst nach eingehender Prüfung durch das Kreditinstitut festgelegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Höhe der Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit noch nicht im Detail bekannt. Sofern sonstige Kosten anfallen, die der Antragsteller im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu tragen hat, erhöht sich der effektive Jahreszinssatz.“

Errechnete Kreditrate bei einem angenommener Sollzinssatz von 3,5 bis 4% p.a. über die gesamte Laufzeit; Rückzahlung in monatlichen Pauschalraten. Kaufnebenkosten in Höhe von 10,2% (3,5% Grunderwerbssteuer, 1,1% Eintragungsgebühr, 2,0% Treuhänder, 3,6% Immobilienmakler), sowie Finanzierungsnebenkosten in Höhe von 5% (3% Bearbeitungsgebühren, 1,44% Pfandrechteintragung, 0,56% sonstige Kosten (z.B. Schätzgebühr etc.) vom Auszahlungsbetrag berücksichtigt. Die Berechnung stellt einen unverbindlichen Richtwert dar und ist von den angegebenen Daten abhängig. Bei den vorliegenden Informationen handelt es sich nicht um eine Europäische Standardinformation für Kredite (ESIS-Merkblatt) gemäß § 8 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) und auch um kein verbindliches Angebot im Sinne des §12 HIKrG. Bitte berücksichtigen Sie, dass dieses Finanzierungsbeispiel eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann und die angeführten Konditionen änderbar sind. Der Zinssatz und die monatliche Rate sind bonitätsabhängig und können erst nach eingehender Prüfung durch das Kreditinstitut festgelegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Höhe der Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit noch nicht im Detail bekannt. Sofern sonstige Kosten anfallen, die der Antragsteller im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu tragen hat, erhöht sich der effektive Jahreszinssatz.

Michael Schwarzl

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