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  • Kauf
  • Grundstücke

Anleger- Baugrundstück in Bisamberg: Bauland Wohngebiet Widmung

Datum: 02.06.2026
Objekttyp
Grundstücke

Eckdaten

  • Immobilien-ID:3814/610

Beschreibung

Diese Liegenschaft bietet vielseitige Chancen – ideal als langfristige Anlage oder zur Bebauung. Eine lohnende Investition mit Perspektive!

Bei der gegenständlichen Liegenschaft handelt es sich um den ehemaligen Schlosskeller in Bisamberg. Die Liegenschaft befindet sich in zentraler Lage innerhalb der Marktgemeinde Bisamberg und weist eine Gesamtgrundstücksfläche von 1.511 m² auf. Das Grundstück ist aufgeschlossen. Eine Planung für die Errichtung mehrerer Wohneinheiten – teils als Doppel- und Einzelhäuser – wurde eingereicht, das behördliche Verfahren jedoch nicht abgeschlossen. Eine aufrechte Baugenehmigung liegt daher derzeit nicht vor. Der auf der Liegenschaft befindliche unterirdische Gewölbekeller – ein bauliches Relikt des ehemaligen Schlosskellers – soll im Zuge der Neuentwicklung erhalten bleiben. Eine Integration dieses Bestandsbauwerks in das geplante Projekt ist vorgesehen. Die Erhaltung erfolgt vorbehaltlich der technischen und behördlichen Genehmigungsfähigkeit im Rahmen der Bauausführung. Die künftige Nutzung ist somit im Einklang mit den geltenden bau-, raumordnungs- und denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen zu gestalten.
Eine konkrete Bebauung hat sich an die gültige Flächenwidmung, die Bebauungsbestimmungen der Marktgemeinde Bisamberg sowie etwaige behördliche Auflagen zu halten.

Es besteht auch die Möglichkeit, dieses Grundstück auf zwei Parzellen zu teilen und einzeln zu erwerben. Folgender Vorschlag wäre denkbar:

Teilung der Liegenschaft auf Einfamilienhausgrundstücke:

Grundstück 1: KP 479 000,00 ca 800 m²

BW-2WE (50/ o,k/ I,II bzw. 40/ o,k/ I) - Altortgebiet 2
BW… Bauland Wohngebiet
2WE… 2 Wohneinheiten
40/50… Bebauungsdichte/n
o, k… offene oder gekuppelte Bauweise
I, II… Bauklasse/n

Diese Liegenschaft wird im Zuge eines Konkursverfahren verkauft. Für den Verkauf selbst darf noch angemerkt werden, dass der Käufer die Liegenschaft geldlastenfrei erwirbt. Der mit der Insolvenzverwalterin abgeschlossene Kaufvertrag bedarf der Zustimmung des zuständigen Konkursgerichts, weshalb der Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der konkursgerichtlichen Genehmigung abgeschlossen wird. Es handelt sich hier um einen Mindestkaufpreis.

Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

Das Grundstück liegt im Ortszentrum von Bisamberg, in unmittelbarer Nähe zu den Einrichtungen des täglichen Bedarfs (Nahversorgung, öffentliche Verkehrsanbindung, Bildungseinrichtungen, Gastronomie). Die zentrale Lage gewährleistet eine gute verkehrstechnische Anbindung sowohl an das regionale Straßennetz als auch an die Bundeshauptstadt Wien. Aufgrund der Lage im gewachsenen Ortskern ist eine nachhaltige und werthaltige Entwicklung der Liegenschaft zu erwarten, vorbehaltlich der jeweiligen rechtlichen und behördlichen Rahmenbedingungen.

Die herrliche Wohnlage, der unverbaute Ausblick auf die Natur und viel Raum zum Durchatmen bilden die ideale Basis für hochwertiges Wohnen. Diese Liegenschaft stellt eine attraktive Gelegenheit für Investoren und Privatpersonen dar, die sowohl eine solide Wertanlage als auch die Verwirklichung des eigenen Wohntraums suchen.
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„Bei den vorliegenden Informationen handelt es sich nicht um eine Europäische Standardinformation für Kredite (ESIS Merkblatt) gemäß § 8 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) und auch um kein verbindliches Angebot im Sinne des §12 HIKrG. Bitte berücksichtigen Sie, dass dieses Finanzierungsbeispiel eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann und die angeführten Konditionen änderbar sind. Der Zinssatz und die monatliche Rate sind bonitätsabhängig und können erst nach eingehender Prüfung durch das Kreditinstitut festgelegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Höhe der Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit noch nicht im Detail bekannt. Sofern sonstige Kosten anfallen, die der Antragsteller im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu tragen hat, erhöht sich der effektive Jahreszinssatz.“

Errechnete Kreditrate bei einem angenommener Sollzinssatz von 3,5 bis 4% p.a. über die gesamte Laufzeit; Rückzahlung in monatlichen Pauschalraten. Kaufnebenkosten in Höhe von 10,2% (3,5% Grunderwerbssteuer, 1,1% Eintragungsgebühr, 2,0% Treuhänder, 3,6% Immobilienmakler), sowie Finanzierungsnebenkosten in Höhe von 5% (3% Bearbeitungsgebühren, 1,44% Pfandrechteintragung, 0,56% sonstige Kosten (z.B. Schätzgebühr etc.) vom Auszahlungsbetrag berücksichtigt. Die Berechnung stellt einen unverbindlichen Richtwert dar und ist von den angegebenen Daten abhängig. Bei den vorliegenden Informationen handelt es sich nicht um eine Europäische Standardinformation für Kredite (ESIS-Merkblatt) gemäß § 8 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) und auch um kein verbindliches Angebot im Sinne des §12 HIKrG. Bitte berücksichtigen Sie, dass dieses Finanzierungsbeispiel eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann und die angeführten Konditionen änderbar sind. Der Zinssatz und die monatliche Rate sind bonitätsabhängig und können erst nach eingehender Prüfung durch das Kreditinstitut festgelegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Höhe der Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit noch nicht im Detail bekannt. Sofern sonstige Kosten anfallen, die der Antragsteller im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu tragen hat, erhöht sich der effektive Jahreszinssatz.

Jasmina Ibrahimbegovic

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