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Entwicklungsfähiges Grundstück im Wienerwald - 6.293 m² Bauland Wohngebiet

Datum: 13.02.2026
Objekttyp
Grundstücke

Eckdaten

  • Immobilien-ID:1532/237

Beschreibung

Zum Verkauf steht eine außergewöhnliche Liegenschaft im Herzen des Wienerwalds – bestehend aus drei zusammenhängenden Baugrundstücken mit einer Gesamtfläche von 6.293 m² (Grundstück 1: 1.679 m², Grundstück 2: 2.120 m², Grundstück 3: 2.493 m²). Die Grundstücke liegen in ruhiger, sonniger Hanglage mit südlicher Ausrichtung und bieten herrlichen Weitblick sowie Uneinsehbarkeit durch Nachbargrundstücke – ein idealer Rückzugsort mit hohem Maß an Privatsphäre.

Das mittlere Grundstück (2.120 m²) ist derzeit mit einem sanierungsbedürftigen Holzhaus (ca. 45 m² Grundfläche) sowie zwei kleinen Holzschuppen bebaut. Die Erschließung ist vollständig vorhanden – Ortswasser, Kanal und Strom sind bereits angeschlossen. Zusätzlich steht ein eigener Brunnen zur Verfügung. Der Umzäunung der gesamten Liegenschaft wurde erst 2023 vollständig erneuert.

Die Liegenschaft befindet sich in einer verkehrsberuhigten Wohnstraße in idyllischer Grünlage – ideal für Naturliebhaber, die gleichzeitig nicht auf eine gute Anbindung verzichten möchten. Der Bahnhof Eichgraben ist in nur ca. 15 Gehminuten erreichbar. Nahversorgungseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Ärzte, Banken, Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomie befinden sich in unmittelbarer Nähe und machen diese Liegenschaft besonders attraktiv – sowohl für Bauträger als auch für Privatpersonen mit Wohntraum im Grünen.

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Entwicklungspotential – Dichte & Potenzial laut Widmung

Die Liegenschaft mit 6.293 m² Gesamtfläche liegt im Bauland-Wohngebiet mit Widmungsbeschränkung auf 2 Wohneinheiten je Grundstück. Gemäß der aktuell geltenden Bauordnung wäre eine maximale bebaubare Fläche von 150 m² pro 700 m² Grundstücksfläche zulässig.

Daraus kann sich folgendes bauliches Potenzial bei Neuteilung der Grundstücke ergeben:

* Teilung in 8 Grundstücke zu je ca. 700–800 m².
* Mögliche Bebauung je Grundstück von 150 m² Grundfläche
* Bei einer typischen Bebauung mit 2,5 Geschoßen ergibt sich eine Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 375 m² je Bauparzelle.

Es ergibt sich somit folgendes mögliches Entwicklungspotenzial:

* 8 Grundstücke × 2 Einheiten = 16 Wohneinheiten
* 8 × 375 m² BGF = 3.000 m² Gesamt-BGF

IMFORA Immobilien übernimmt keine Gewähr für die baurechtliche Umsetzbarkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der genannten Werte, Erträge oder Projektkalkulationen.

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit für nähere Informationen oder einen Besichtigungstermin.

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„Bei den vorliegenden Informationen handelt es sich nicht um eine Europäische Standardinformation für Kredite (ESIS Merkblatt) gemäß § 8 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) und auch um kein verbindliches Angebot im Sinne des §12 HIKrG. Bitte berücksichtigen Sie, dass dieses Finanzierungsbeispiel eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann und die angeführten Konditionen änderbar sind. Der Zinssatz und die monatliche Rate sind bonitätsabhängig und können erst nach eingehender Prüfung durch das Kreditinstitut festgelegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Höhe der Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit noch nicht im Detail bekannt. Sofern sonstige Kosten anfallen, die der Antragsteller im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu tragen hat, erhöht sich der effektive Jahreszinssatz.“

Errechnete Kreditrate bei einem angenommener Sollzinssatz von 3,5 bis 4% p.a. über die gesamte Laufzeit; Rückzahlung in monatlichen Pauschalraten. Kaufnebenkosten in Höhe von 10,2% (3,5% Grunderwerbssteuer, 1,1% Eintragungsgebühr, 2,0% Treuhänder, 3,6% Immobilienmakler), sowie Finanzierungsnebenkosten in Höhe von 5% (3% Bearbeitungsgebühren, 1,44% Pfandrechteintragung, 0,56% sonstige Kosten (z.B. Schätzgebühr etc.) vom Auszahlungsbetrag berücksichtigt. Die Berechnung stellt einen unverbindlichen Richtwert dar und ist von den angegebenen Daten abhängig. Bei den vorliegenden Informationen handelt es sich nicht um eine Europäische Standardinformation für Kredite (ESIS-Merkblatt) gemäß § 8 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) und auch um kein verbindliches Angebot im Sinne des §12 HIKrG. Bitte berücksichtigen Sie, dass dieses Finanzierungsbeispiel eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann und die angeführten Konditionen änderbar sind. Der Zinssatz und die monatliche Rate sind bonitätsabhängig und können erst nach eingehender Prüfung durch das Kreditinstitut festgelegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Höhe der Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit noch nicht im Detail bekannt. Sofern sonstige Kosten anfallen, die der Antragsteller im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu tragen hat, erhöht sich der effektive Jahreszinssatz.

Philipp Walderdorff

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